Detailing ist Autopflege par excellence und jedem Tesla sollte so eine Wellnesskur zuteilwerden. Als Tesla Fahrer weiß ich um die „Problemchen“ dieser Fahrzeuge und als passionierter Autopflegeverrückter, wie man diese behebt oder zumindest verbessert.
Natürlich sind die meisten Fahrzeuge Alltagsautos und keine reinen Show Cars. So tragen diese schon mal die eine oder andere „Schramme“ davon. Aber man kann sie wie Show Cars erscheinen lassen und ehrlich gesagt wünscht sich jeder ein schön glänzendes, wohlriechendes, sauberes und gepflegtes Auto, auch wenn oft die Bequemlichkeit obsiegt.
Bei mir haben sie es einfach: Gepflegtes Auto abholen und glücklich sein.
Michael Zeiß, Kufstein, am 06.06.2020
Impressum
SERVICEUNTERNEHMEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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(Tesla Wellness – Michael Zeiß , Kaiserbergstraße 8, 6330 Kufstein, in**@te***********.at, 0699 817 12 378)
- Allgemeines
Das Serviceunternehmen bietet die im Anhang angeführten Dienstleistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers an. Dies unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des Kunden.
- Allgemeine Bestimmungen
1.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche ausgehängt sind, gelten für sämtliche Dienstleistungen und auch Warenlieferungen der Serviceunternehmen.
Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese Geschäftsbedingungen als maßgeblicher Vertrags-Bestandteil des zwischen dem Serviceunternehmen und dem Kunden geschlossenen Auftrags.
- Auftragserteilung
2.1. Grundsätzlich wird der erteilte Auftrag in einem Auftragsschein festgehalten. Dort werden die zu erbringenden Leistungen genau bezeichnet. Der Kunde erhält eine Abschrift.
- Preise / Kostenvoranschlag
3.1. Grundsätzlich gelten die Preise lt. Aushang.
3.2. Sofern mündlich oder schriftlich durch das Serviceunternehmen die Preise bekannt gegeben werden, die voraussichtlich verrechnet werden, so gilt:
Die Kostenvoranschläge sind, sofern nicht eine verbindliche Preisangabe extra vereinbart ist, iSd § 5 Abs 2 KSchG, nicht als gewährleistet. Die Kostenvoranschläge sind insofern unverbindlich und der Kunde hat unvorhergesehene Kostenüberschreitungen bis zu 20 % des festgelegten Entgeltes jedenfalls hinzunehmen.
Sollte es so sein, dass die Kosten darüber hinaus überschritten werden, so wird das Serviceunternehmen den Kunden – soweit möglich – vorher verständigen. Das Serviceunternehmen und der Kunde werden sohin den weiteren Ablauf einvernehmlich festlegen.
- Service / Warenlieferung
- Termine
4.1. Das Serviceunternehmen wird, soweit möglich, vereinbarte Termine zur Fertigstellung / Liefe-rung einhalten.
Treten unvorhergesehene Umstände ein, welche die Einhaltung der Termine nicht möglich ma-chen, so wird das Serviceunternehmen einen neuen Termin für die Leistung / Lieferung nennen.
Das Serviceunternehmen wird, soweit möglich, den Kunden über Verzögerungen beim Termin un-terrichten.
- Abholung / Verbleiben des KFZ
5.1. Der Kunde ist verpflichtet, das KFZ zum vereinbarten Fertigstellungstermin abzuholen. Sollte dies nicht geschehen, so kann das Serviceunternehmen Mindestkosten von ____ € pro Tag verrechnen.
5.2. Hinsichtlich des Kraftfahrzeuges ist es so, dass dieses am Parkplatz / in der Werkstätte eine Zeitlang (bis zur Abholung) abgestellt werden muss. Ein Verwahrungsvertrag iSd §§ 957 ABGB kommt aber, was ausdrücklich vereinbart ist, nicht zustande.
5.3. Für im KFZ befindliche Gegenstände, welche nicht mit dem Fahrzeug verbunden sind, wird bei Beschädigung / Verlust welche durch Dritte verursacht sind, keine Haftung durch das Serviceun-ternehmen übernommen.
5.4. Für Vermögensschäden wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Seiten des Serviceunternehmens gehaftet.
- Probefahrten
6.1. Der Kunde ermächtigt das Serviceunternehmen, soweit notwendig, mit dem Kraftfahrzeug auch eine Probefahrt unter Verwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichen, vorzunehmen.
- Zahlung
7.1. Grundsätzlich gelten die Preise gemäß Aushang. Außer – siehe Kostenvoranschlag – es wäre etwas anderes vereinbart. Der Kunde hat den Endbetrag gemäß Rechnung nach Erhalt derselben unverzüglich zu begleichen. Die Zahlungskonditionen ergeben sich aus dem Aushang des Serviceunternehmens.
Das Serviceunternehmen ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Die Möglichkeit der Akonto- oder Vorauszahlungen in AGBs sind so weit gefasst, da die Höhe der Vorauszahlung individuell vereinbart wird. Eine grundsätzliche Vereinbarung der Zahlungsmodalität ist nötig.
7.2. Gegen Ansprüche des Serviceunternehmens kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
Michael Zeiß
Management:
Kaiserbergstraße 8
6330 Kufstein – Austria
Service Adresse | Erfüllungsort:
Dorf 7, 6342 Niederndorf
Wartung und Pflege von Kraftfahrzeugen (KFZ-Service)
Mobil: +43 699 817 12 378
Email: in**@te***********.at
UID: ATU57636419
Mitglied der WKÖ, WK-Tirol, 508 Fachgruppe der Garagen-, Tankstellen-, und Serviceunternehmungen Tirol Berufsrecht: Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at
Bezirkshauptmannschaft Kufstein
Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr
Sie können allfällige Beschwerde auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.